Erhebliche Lockerungen ab 3. April bis vorerst 20. August
Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden.
- Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medizinischer Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig